Das Gesundheitswesen wird digitaler: Elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte sollen künftig Standard sein. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag zwei Gesetzentwürfe von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – der gemeinsame Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag wurde nicht angerufen. Die Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedeten Entwürfe sehen unter anderem die Ablösung des rosafarbenen Papier-Rezepts durch das E-Rezept vor. Letzteres ist bereits ab 1. Januar zum Standard geworden.
Patientinnen und Patienten bekommen das elektronische Rezept über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder erhalten einen Ausdruck mit E-Rezept-Code. Kern von Lauterbachs Reform ist aber die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre Nutzung soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten zum Normalfall werden – wobei die Patientinnen und Patienten dem widersprechen können.
In der Akte wäre dann die gesamte Krankengeschichte per Knopfdruck einsehbar – von Behandlungen und Operationen über Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten. Bislang wird sie hingegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen genutzt. Gesetzlich geregelt wurde nun auch die Nutzung von Gesundheitsdaten: Sie sollen künftig zu Forschungszwecken leichter und schneller nutzbar sein.
Mit den Gesetzen „läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein“, hatte Lauterbach im Dezember erklärt. Der Minister erhofft sich von der Ausweitung der E-Akte „eine bessere, effizientere Medizin“. Zurzeit seien Gesundheitsdaten verteilt oder einfach nicht da, weshalb es zu Fehldiagnosen und unnötigen Doppeluntersuchungen komme.
Verbände begrüßten die Billigung von Lauterbachs Plänen durch den Bundesrat. „Wir sind froh, dass es mit dem Digitalgesetz jetzt weiter vorangeht“, erklärte am Freitag die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Doris Pfeiffer. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens berge erhebliche Potenziale für eine qualitativ gute und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung.
Die Verbreitung der ePA als Widerspruchslösung sei „ein echter Meilenstein“, erklärte Pfeiffer. Kritik übte sie an der geplanten flächendeckenden Einführung zum Beginn nächsten Jahres: Dies sei „mehr als ambitioniert“. Die Versicherten benötigten genug Zeit für eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA und die Krankenkassen benötigten diese Zeit zur Vorbereitung.
„Die Gesetze stellen die Weichen dafür, dass digitale Lösungen nun wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen einen spürbaren Nutzen bieten“, erklärte der Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Jetzt brauche es eine schnelle Umsetzung.
Der Vize-Chef des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, begrüßte die Gesetze ebenfalls, mahnte aber aus den Erfahrung mit dem E-Rezept zu lernen. Dessen verpflichtende Einführung sei für „viele Beteiligte ein Aha-Erlebnis“ gewesen, habe aber auch gezeigt, dass vor dem Start umfassende Praxistests erforderlich seien. Daraus gelte es zu lernen, dass die elektronische Patientenakte für die Versicherten nicht nur angelegt, sondern von Ärztinnen und Ärzten auch befüllt werde müsse.
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