Verhandlung über Einstufung von AfD als Verdachtsfall wird fortgesetzt

Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die Verhandlung fortgesetzt.

Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird am Donnerstag (09.00 Uhr) vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Verhandlung fortgesetzt. Es geht um die Einstufung der Partei als extremistischer Verdachtsfall. Ursprünglich waren zwei Verhandlungstage Mitte März geplant – nach zahlreichen Anträgen der AfD vertagte sich das Gericht aber.

Nun wurden nach Gerichtsangaben weitere 457 Beweisanträge gestellt. Die AfD-Klage war in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden und ging dann vor das Oberverwaltungsgericht. Dieses befasst sich auch mit der Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Bis Anfang Juli wurden noch insgesamt 13 Termine angesetzt.
© AFP

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