Klimaklagen von Umwelthilfe gegen Bundesregierung in Berlin verhandelt

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist über zwei sogenannte Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung verhandelt worden.

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ist am Donnerstag über zwei sogenannte Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung verhandelt worden. Zum einen klagt die DUH auf ein ausreichendes Klimaschutzprogramm in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr. Bei der zweiten Klage geht es um die Erreichung der Klimaziele im Landnutzungssektor.

Aus Sicht der Umwelthilfe reichen die Maßnahmen der Bundesregierung für die Einhaltung des Jahresemissionsmengen in den genannten Sektoren nicht aus, um die gesetzlich festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Als Maßnahmen im Verkehrsbereich schlägt die DUH unter anderem ein Tempolimit und eine Abschaffung der Subvention spritdurstiger Dienstwagen vor. Im Gebäudesektor fordert sie unter anderem eine klimagerechte Sanierung öffentlicher Gebäude wie etwa Schulen.

Zunächst ging es in der Verhandlung vor allem um die Methodik, mit der das Erreichen der Klimaschutzmaßnahmen errechnet wurde und wird. Die Bundesregierung war durch Ministeriumsmitarbeiter vertreten, als Zeugin war die Vizevorsitzende des Expertenrats für Klimafragen, Brigitte Knopf, geladen. Auch sie wurde von Richterin Ariane Holle vor allem zur Methodik befragt. Ursprünglich war eine Entscheidung für Mittwoch kommender Woche geplant, sie könnte aber noch am Donnerstag fallen.

Mit der zweiten Klage will die DUH erreichen, dass die Fähigkeit von Mooren, Wäldern, Auen und Grünland zur Speicherung von Treibhausgasen gestärkt wird. Die Ökosysteme sind aus Sicht der Organisation die einzig realistisch verfügbare, ökonomisch sinnvolle und sichere Möglichkeit, Treibhausgase zu speichern. Aktuell würden die Ziele in diesem Sektor nicht nur verfehlt, der Trend gehe sogar in die entgegengesetzte Richtung.

Die Klagen beziehen sich noch auf das ursprüngliche Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Im April wurde eine Novelle des Gesetzes beschlossen, wonach die einzelnen Sektorenziele nicht mehr einklagbar sind. Das neue Gesetz ist aber noch nicht in Kraft und spielt laut OVG für das aktuelle Verfahren keine Rolle.
© AFP

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