AfD gegen Verfassungsschutz: Urteil über Einstufung als Verdachtsfall am Montag

Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster soll am Montag das Urteil fallen.

Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster soll am Montag das Urteil fallen. Dies verkündete der Senat nach Abschluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Seit März verhandelt das Gericht unter anderem darüber, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Gericht schloss die mündliche Verhandlung am Dienstag, zuvor hatten AfD und Verfassungsschutz ihre Schlussvorträge gehalten.

Der Anwalt der AfD erneuerte dabei die Auffassung, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten Äußerungen von Parteimitgliedern lediglich „Einzelmeinungen“ und „allenfalls Entgleisungen Einzelner“ darstellten und nicht der Gesamtpartei angerechnet werden dürften. Roman Reusch, Beisitzer im AfD-Bundesvorstand, gab zu bedenken, dass nach Ansicht des Verfassungsschutzes Äußerungen von 750 AfD-Mitgliedern geeignet sein sollen, um 45.000 Mitgliedern einen „ehrenrührigen“ Verdacht zu unterstellen.

Der Anwalt des Verfassungsschutzes betonte, die gesammelten extremismusverdächtigen Äußerungen seien „nicht nur Einzelmeinungen einiger weniger Personen“, sondern eine große Zahl an Äußerungen von hohen Funktionären und Mandatsträgern mit erheblichem politischen Einfluss. Dies beeinflusse das politische Leben in Deutschland „sehr deutlich“. Die Beobachtung der AfD vom Verfassungsschutz trage dem Rechnung.

Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz dauert inzwischen mehrere Jahre an. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei im März 2021 zum Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft.

Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab. Die Verwaltungsrichter verwiesen auf „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“.

Die Einstufung als Verdachtsfall hat für die AfD weitreichende Folgen. Als Verdachtsfall dürfen gegen die Partei geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute.

Teil des Verfahrenskomplexes vor dem OVG sind auch zwei weitere Berufungsverfahren, zu denen ebenfalls am Montag ein Urteil erwartet wird. Dabei geht es um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
© AFP

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