Münster – „Die kommunale Finanzkrise ist längst kein Zukunftsszenario mehr, sondern in den Rathäusern täglich Realität. Wir brauchen daher neben den notwendigen Strukturreformen auch kurzfristig wirksame Entlastungen. Die sofortige Weitergabe von weiteren zwei Prozentpunkten der Umsatzsteuer an die Kommunen wäre eine pragmatische Notfallmaßnahme, um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern, bis eine nachhaltige Neuordnung der Kommunalfinanzen erfolgt ist“, so die Kommunen in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Selbst traditionell starke Städte wie Münster, Köln und Bonn müssen auf die dramatische Unterfinanzierung der Kommunen inzwischen mit kurzfristigen Haushaltssperren oder anderen drastischen Sparmaßnahmen reagieren. Das zeige, dass die Kommunen sich aus eigener Kraft nicht mehr gegen die Benachteiligung durch Bund und Land behaupten können, so die drei Städte.
Als einen wesentlichen Treiber der kommunalen Finanzmisere benennen die Kämmereien der Städte die Entwicklung der Transferaufwendungen, insbesondere für Sozial- und Jugendhilfe. In einzelnen Städten ist die Nettobelastung des Haushalts gegenüber 2015 um bis zu 80 Prozent gestiegen, weil die Kostenerstattung durch Bund und Land mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten hat. Bundesweit summierte sich das Defizit aller deutschen Kommunen zuletzt auf rund 30 Milliarden Euro.
Unzureichende Planungsgrundlagen
Neben der wachsenden Schere zwischen den ihnen übertragenen Lasten auf der einen Seite und der unzureichenden Bereitschaft von Bund und Land auf der anderen Seite, sich an diesen Lasten zu beteiligen, beklagen die Kommunen zusätzlich die wachsende Unberechenbarkeit beim kommunalen Finanzausgleich. „Die wesentlichen Eckdaten zu den Schlüsselzuweisungen des Landes werden den Kommunen sehr spät zur Verfügung gestellt“, klagen die Kämmerinnen und Kämmerer. Angesichts der unzureichenden Gesamtsumme nehmen außerdem die Verwerfungen durch interkommunale Verteilungseffekte zu. „Gerade in Zeiten knapper Kassen brauchen die Kommunen verlässlichere Planungsgrundlagen“, fordern die Kämmerinnen und Kämmerer.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern das Land bereits seit Jahren auf, den sogenannten Verbundsatz – den kommunalen Anteil am Steueraufkommen des Landes – deutlich zu erhöhen. Bis Anfang der 1980er-Jahre lag dieser Satz bei 28 Prozent. Zwar hat das Land ihn zuletzt erstmals seit fast 50 Jahren wieder auf aktuell 23,5 Prozent angehoben. Aus kommunaler Sicht war diese Erhöhung jedoch unzureichend vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Pflichtaufgaben der Kommunen. So zeigt gerade der Referenzzeitraum für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 einen gestiegenen Finanzbedarf aller Kommunen. Das Land begegnet diesem aber nicht mit einer auskömmlichen Finanzausstattung der Städte, sondern nimmt Kürzungen dort vor, wo es Kommunen in der Relation lediglich weniger schlecht als anderen geht.
„Es ist nicht hinnehmbar, wenn Bund und Land über unsere Köpfe hinweg Standards beschließen und uns anschließend mit den Kosten allein lassen“, heißt es aus den Kämmereien. Sollten bestimmte bundes- oder landesseitig gewünschte Aufgaben nicht auskömmlich finanziert werden können oder sollen, müssten diese Aufgaben grundsätzlich auf den Prüfstand – dafür brauche es eine ehrliche Debatte und strukturelle Reformen statt kurzfristiger Nachsteuerung.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Landschaftsverbände für die kommenden Jahre erhebliche Umlagesatzerhöhungen planten. Damit seien zusätzliche Belastungen für die kommunalen Haushalte verbunden, die ebenfalls nicht gegenfinanziert seien.




