Reiseveranstalter TUI setzt Höhenflug im ersten Quartal 2024 fort

Der Reiseveranstalter TUI hat seinen Höhenflug aus dem vergangenen Geschäftsjahr auch im ersten Quartal 2024 fortgesetzt.

Der Reiseveranstalter TUI hat seinen Höhenflug aus dem vergangenen Geschäftsjahr auch im ersten Quartal 2024 fortgesetzt. Der Umsatz stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 15 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro, wie der Hannoveraner Konzern am Dienstag mitteilte. Für das Geschäftsjahr 2024 hält das Unternehmen an seinen bisherigen Zielen fest: mindestens zehn Prozent Umsatz- und mindestens 25 Prozent Gewinnwachstum.

Saisonbedingt eher ungewöhnlich verbuchte der Reisekonzern im ersten Quartal unter dem Strich ein leichtes Plus von sechs Millionen Euro. Im Vorjahr hatte das erste Quartal noch einen Verlust von 153 Millionen Euro abgeworfen. Die Zahl der Gäste legte im Jahresvergleich um sechs Prozent auf 3,5 Millionen zu.

“Wir sind auf Kurs, wir gewinnen Kunden und wachsen. Quartal für Quartal beschleunigen wir unsere Transformation”, erklärte Konzernchef Sebastian Ebel. “Die hohe Reisebereitschaft der Menschen sorgt in einem weiterhin herausfordernden Umfeld für eine starke wirtschaftliche Entwicklung in allen Konzernbereichen.”

Im Geschäftsjahr 2023 hatte Tui einen Rekordumsatz von 20,7 Milliarden Euro erzielt. Der Nettogewinn des im September zu Ende gegangen Geschäftsjahres erreichte mit knapp 306 Milliarden Euro in etwa das Niveau von vor der Corona-Krise. Während der Pandemie hatte der Konzern staatliche Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Milliardenhöhe in Anspruch genommen, diese im vergangenen Jahr aber bereits vollständig zurückgezahlt.

Der Konzern hält am Dienstag seine Hauptversammlung ab, auf der über die Rückkehr an die Frankfurter Börse abgestimmt werden soll. TUI ist seit der Fusion mit seiner britischen Tochter TUI Travel im Jahr 2014 an der Londoner Börse gelistet. Im Dezember kündigte das Unternehmen das Vorhaben einer Rückkehr nach Deutschland an. Dafür ist eine Mehrheit von 75 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich.
© AFP

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