Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verkündet das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag (09.00 Uhr) sein Urteil. Im Kern geht es um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.
In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Die im März begonnene mündliche Verhandlung vor dem OVG endete am Dienstag nach sieben Verhandlungstagen.
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