AfD Sachsen scheitert mit Eilantrag gegen Einstufung als gesichert rechtsextrem

Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert.

Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen nach Angaben vom Dienstag ab. Es lägen nach einer summarischen Prüfung „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet seien, hieß es.

Der AfD-Landesverband scheiterte nach Gerichtsangaben zugleich mit einem Eilantrag, der den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens zwingen sollte, auf dem die Einstufungsentscheidung beruht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die AfD kann dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einreichen. Der Landesverfassungsschutz stufte die sächsische AfD im Dezember als gesichert rechtsextremistisch ein, deren Jugendorganisation Junge Alternative führt er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch.

In Sachsen wird am 1. September zeitgleich mit Thüringen ein neuer Landtag gewählt, die AfD lag in dem Bundesland in jüngsten Umfragen bei Zustimmungswerten um 30 Prozent etwa gleichauf mit der CDU. Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der Partei bislang als einen sogenannten Verdachtsfall.

Die AfD ging auf Bundes- und Landesebene bereits mehrfach juristisch gegen Einstufungen und Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden vor, erlitt dabei aber immer wieder Niederlagen. Im Mai bestätigte das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster die Einstufung des AfD-Bundesverbands als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz des Bundes. Anfang Juni entschied das Verwaltungsgericht München, dass der bayerische Verfassungsschutz die Partei in seinem Bundesland ebenfalls beobachten darf.

„Zahlreiche“ öffentliche Aussagen von Vertretern der AfD Sachsen begründeten den Verdacht, dass es das Ziel „eines überwiegenden Teils“ der Partei sei, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, erklärte das Dresdner Verwaltungsgericht. Die Partei vertrete zudem Haltungen, die darauf abzielten, Ausländer und vor allem Asylbewerber „verächtlich“ zu machen. Dies sei eine verbotene und mit der „Menschenwürdegarantie“ des Grundgesetzes unvereinbare Diskriminierung.

Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht zudem auf eine Zusammenarbeit von Vertretern der AfD mit Rechtsextremisten sowie verfassungsfeindlichen Organisationen. Bei diesen handle es sich um Gruppierungen, die sich etwa antisemitisch geäußert, die demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat herabgewürdigt und das Demokratieprinzip infrage gestellt hätten. Mit Blick auf die Ablehnung des Antrags auf Veröffentlichung des Gutachtens erklärte es weiterhin, ein Rechtsanspruch darauf bestehe „nach geltendem Recht“ nicht.
© AFP

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