Borken – Nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im Freien zu verbrennen. Brauchtumsfeuer wie die Osterfeuer können jedoch von diesem Verbot ausgenommen werden. So organisieren und verantworten Vereine oder ähnliche Gruppen auch in diesem Jahr wieder einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen der Kreisstadt Borken. Am Sonntag, 5. April 2026, finden hier die Brauchtumsfeuer statt:
Burlo/Borkenwirthe:
- Festplatz Gutenbergstraße, ab 18 Uhr, Werbekreis Burlo-Borkenwirthe
Gemen:
- Festplatz Kalverkamp, ab 20 Uhr, Heimatverein Gemen
- Krückling 27, ab 19 Uhr, Schützenverein Böinghook und KLJB Gemen
Hoxfeld/Westenborken:
- Hoxfelder Esch 12, ab 18 Uhr, St. Ludgerus Schützenverein Hoxfeld
- Aechterhookstraße 54, ab 19.30 Uhr, St. Hubertus Schützenverein Westenborken
- Im Stelder Esch 9, ab 18.30 Uhr, KLJB Westlohn
Marbeck:
- Festplatz zum Haselhoff, ab 18 Uhr, KLJB Marbeck
Rhedebrügge:
- Zwischen den Straßen Steenbekke, Großer Kamp Weg und Hessenspoor, ab 19 Uhr, KLJB Rhedebrügge
Weseke:
- Im Brink 12, ab 19 Uhr, Schützenverein St. Ludgeri Weseke mit KLJB Weseke und Freiwillige Feuerwehr Borken – Löschzug Weseke
Die Stadt Borken weist darauf hin, dass private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende nicht zulässig sind.




