Essen: Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen in 2023

Die Stadt Essen gratuliert den Essener Bürger:innen traditionell zu besonderen Geburts- und Hochzeitstagen.

Essen – Im Jahr 2023 durften 356 Bürger:innen die öffentlichen Glückwünsche der Stadtverwaltung zum 90. Geburtstag entgegennehmen. Weitere 73 Essener:innen wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt und 27 Bürger:innen erhielten die Ehrung zur Vollendung des 100. Lebensjahres.

Insgesamt 21 Essener:innen übertrafen in 2023 das Alter von 100 Jahren: Zehn Bürger*innen feierten den 101. Geburtstag, vier Essener:innen wurden 102 Jahre alt, zwei Bürger:innen 103 Jahre, eine Person 104 und drei Essener:innen 105 Jahre alt. Zudem wurden Glückwünsche anlässlich eines 109. Geburtstages überbracht.

Im Jahr 2023 erfolgten außerdem 13 Ehrungen zu Ehejubiläen. Glückwünsche wurden demnach zu einer Goldenen Hochzeit, zu sieben Diamantenen Hochzeiten sowie fünf Eisernen Hochzeiten überbracht.

Ehrung von Altersjubiläen

Allen Bürger:innen, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch der/des zuständigen Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeisters oder deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes NRW. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrung von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch die/den Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister oder deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Behördenleitung der Bezirksergierung Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt. Bei der Gnadenhochzeit werden auch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten durch den Oberbürgermeister (oder der/den Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister) persönlich überbracht.

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