Die AfD in Bremen ist mit mehreren Einsprüchen gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai gescheitert. Das Wahlprüfungsgericht der Hansestadt wies sie am Dienstag als unbegründet zurück. Die AfD war vom Landeswahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden, weil sie zwei konkurrierende Kandidatenlisten eingereicht hatte.
Die beiden zerstrittenen Teile der Bremer AfD, der sogenannte Rumpfvorstand und der sogenannte Notvorstand, sowie mehrere Kandidaten wandten sich an das Wahlprüfungsgericht. Dieses sah aber nun keinen Wahlfehler.
Der Rumpfvorstand habe nicht nachgewiesen, dass er befugt sei, den AfD-Landesverband zu vertreten, erklärte es. Der Wahlvorschlag des Notvorstands wiederum enthalte einen erheblichen Wahlfehler, weil nicht alle wahlberechtigten Parteimitglieder von der Mitgliederversammlung zur Wahl der Listenkandidaten gewusst hätten.
Das Wahlprüfungsgericht entschied außerdem, dass die Wahlausschüsse ordnungsgemäß besetzt gewesen seien. Es sei nicht zwingend, dass dort ein AfD-Vertreter sitze. Gegen die Entscheidung kann die Bremer AfD noch vor dem Staatsgerichtshof, dem Landesverfassungsgericht, vorgehen.
Aus der Wahl am 14. Mai war die SPD von Bürgermeister Andreas Bovenschulte mit einem Stimmanteil von 29,8 Prozent als Siegerin hervorgegangen. Die CDU wurde mit 26,2 Prozent zweitstärkste Kraft vor den Grünen mit 11,9 Prozent und der Linken mit 10,9 Prozent.
Die rechtspopulistischen Bürger in Wut (BIW) kamen auf 9,4 Prozent. Die FDP schaffte mit 5,1 Prozent knapp den Wiedereinzug in die Bürgerschaft. SPD, Grüne und Linke einigten sich auf die Fortsetzung ihrer Koalition unter Bovenschulte.
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