Union zeigt sich offen für besseren Schutz von Bundesverfassungsgericht

Politiker der Ampel-Parteien wollen das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundgesetzänderung stärker vor möglichen Entmachtungsversuchen schützen - dafür zeigt sich auch die Union offen.

Politiker der Ampel-Parteien wollen das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundgesetzänderung stärker vor möglichen Entmachtungsversuchen schützen. Dafür zeigt sich nun auch die Union offen: „Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Einem Bericht zufolge sind sich die Ampelfraktionen und die Union im Grundsatz einig. Der Richterbund und der Deutsche Anwaltverein begrüßten das Vorhaben.

Vor Angriffen auf den Rechtsstaat und die Gerichte warnte zuletzt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Autoritäre Kräfte wollen die Demokratie und den Rechtsstaat von innen zerstören, indem sie die unabhängige Justiz und die demokratischen Institutionen angreifen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Gruppe vom Dienstag. „Das wissen wir auch aus der jüngsten Vergangenheit in europäischen Nachbarländern.“ Dass darüber in Bundestag, Wissenschaft und Öffentlichkeit debattiert werde, zeige, dass „viele die Gefahren für unsere Demokratie erkannt“ hätten.

Seit einigen Tagen gibt es eine Debatte darüber, wie die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, vor möglicher Einflussnahme durch die AfD geschützt werden kann. Vertreter der Ampel-Parteien hatten dazu unterschiedliche Vorschläge gemacht. ,Laut Grundgesetz kann das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, welches Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Gerichts regelt, mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, plädierte in der „Welt am Sonntag“ dafür, daraus „eine Zweidrittel-Mehrheit“ zu machen.

Noch weiter ging der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae: Wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts sollten im Grundgesetz verankert werden, schlug er vor. Der Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit müssten „resilienter gegen Feinde der Demokratie“ gemacht werden.

Für eine Grundgesetzänderung ist allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich, über die die Ampel allein nicht verfügt. Für eine Änderung zeigte sich nun die Union offen. Das Thema sei wichtig und sollte „auf breiter Basis“ diskutiert werden, betonte Fraktionsvize Lindholz.

Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten derweil unter Berufung auf Koalitions- und Oppositionskreise, die Ampelfraktionen und die Union seien sich bei der Frage „im Prinzip“ einig. Die Grundgesetzänderung solle bald kommen. Ziel sei, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter den Druck der damals regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geraten war.

Zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts würden bereits Gespräche geführt, gab Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag bekannt. „Wir brauchen eine sorgfältig geführte und breit angelegte Debatte“, sagte er den RND-Zeitungen. Die vielfältigen Ideen, die derzeit diskutierten würden, lieferten dafür wertvolle Beiträge.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte das Vorhaben von Union und Ampel-Koalition. „Wir müssen die Widerstandsfähigkeit unseres Rechtsstaats steigern“, mahnte am Dienstag DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein. Zurzeit biete die Verfassungsgerichtsbarkeit „leider noch zu viele Angriffsflächen“.

Für „besonders zielführend“ hält der DAV den Vorschlag, wesentliche Verfahrens- und Funktionsvorschriften der Verfassungsgerichte nur mit deren Einvernehmen zu ändern. Ebenfalls denkbar sei es, für derartige Regelungen eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages vorzusehen.

Es sei wichtig, „die Resilienz des Rechtsstaats gegen mögliche Angriffe autoritär-illiberaler Kräfte zu stärken“, betonte auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB), Sven Rebehn. Er plädierte dafür, zumindest die wesentlichen Strukturen des Gerichts wie die Aufteilung in zwei Senate, die zwölfjährige Amtszeit der Richterinnen und Richter und die Zweidrittelmehrheit für ihre Wahl im Grundgesetz zu verankern.

Derweil wird nicht nur auf Bundes- sondern auch auf Landesebene an einem Schutz der Verfassungsgerichte gearbeitet. So will in Bayern die CSU-Fraktion eine Reform des bayerischen Verfassungsgerichtsgesetzes anstoßen – das Verfassungsgericht soll damit besser vor Extremisten geschützt werden. Einen konkreten Vorschlag will die Fraktion dazu in Kürze vorlegen.
© AFP

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