Union wertet Wahlrechtsurteil als „Klatsche“ für die Ampel-Regierung

Die Union wertet das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als Erfolg.

Die Union wertet das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als Erfolg. Mit der Entscheidung habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition „im Sinne unserer Klage in Teilen als verfassungswidrig eingestuft“, schrieb CDU-Chef Friedrich Merz am Dienstag im Onlinedienst X. „Der Versuch der ‚Ampel‘, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert.“ CSU-Chef Markus Söder wertete seinerseits das Urteil als „Klatsche“ für die Ampel-Regierung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition am Dienstag zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten die darin beschlossene Streichung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.

Söder betonte, „mit Kernanliegen Recht bekommen“ zu haben. „Das ist ein klarer Erfolg für Bayern und die CSU“, schrieb er auf X. „Die versuchte Wahlmanipulation der ‚Ampel‘ ist entlarvt und verworfen worden.“

Söder bezeichnete als „Wermutstropfen“ die Billigung der sogenannten Zuteilung durch Karlsruhe, wonach den Direktmandaten eine ausreichende Zahl an Zweitstimmenmandaten gegenüberstehen muss. „Wir bedauern dieses Minus an direkter Demokratie“, schrieb Söder. Er kündigte an, die Zuteilung „wieder ändern“ zu wollen. Das sei „eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung“.

Auch der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, wertet das Urteil als Erfolg. „Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt“, erklärte er. „Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert.“

Der CDU-Politiker Thorsten Frei kritisierte nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten und bot der Ampel-Koalition an, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln. „Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren. Allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug“, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt“, warnte Frei. „Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden.“

Die AfD bewertete die Folge des Urteils als positiv, dass der Bundestag nun nicht mehr weiter wachsen soll. „Eigentlich wird der Bundestag nun von 598 auf 630 vergrößert, was wir freilich ablehnen. Tatsächlich hat er aber zur Zeit 734 Mitglieder und hätte noch größer werden können“, erklärte der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner. „Im Ergebnis also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Weitere Reform- und Verkleinerungsschritte müssen aber folgen.“
© AFP

xity.de
Nach oben scrollen