Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat das neue Selbstbestimmungsgesetz für eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags gegen Kritik verteidigt. Für die Betroffenen sei die aktuelle Situation “nicht tragbar” und “diskriminierend”, sagte sie am Freitag im Bayerischen Rundfunk. Dies werde durch das nun im Bundestag zur Abstimmung anstehende Selbstbestimmungsgesetz geändert.
Das Gesetz soll volljährigen transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Änderung ihres Vornamens oder Geschlechtseintrags erleichtern. Bisher sind dafür zwei psychologische Gutachten erforderlich. Am Ende entscheidet das Amtsgericht. Betroffene kritisieren das Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend.
“Wir machen nichts anderes, als das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (…) endlich zu ermöglichen”, sagte Paus. Sie verteidigte, dass Jugendliche ab 14 Jahren künftig selbst beim Standesamt eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragen können. “14 ist die ganz normale Zahl, die wir auch kennen, wo man sich beispielsweise entscheiden kann, welcher Religion man angehört, ob man aus der Kirche aus- oder eintreten möchte”, sagt die Ministerin. “Und deswegen ist das einfach entsprechend der Logik der deutschen Gesetzgebung.”
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