Nach Vergewaltigung von 14-Jähriger an Berliner See: Anklage in Prozess verlesen

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen am Berliner Schlachtensee müssen sich zwei Tatverdächtige vor Gericht verantworten.

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen am Berliner Schlachtensee müssen sich seit Donnerstag zwei Tatverdächtige vor dem Landgericht Berlin verantworten. Die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten sollen die Jugendliche im vergangenen Juni am Rande einer Feier an dem See in Berlin-Zehlendorf vergewaltigt haben.

Zum Prozessauftakt wurde am Donnerstag die Anklage verlesen. Einem Antrag der Nebenklage, die Öffentlichkeit auszuschließen, gab die Kammer nur teilweise und nicht für die gesamte Verhandlung statt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Öffentlichkeit kann nun in Teilen des Prozesses ausgeschlossen werden, etwa wenn am kommenden Dienstag die inzwischen 15-jährige Geschädigte als Zeugin aussagen soll.

Der Anklage zufolge verließ die Jugendliche damals zusammen mit den Angeklagten zunächst freiwillig die Feier in Richtung eines abgelegenen Teils des Sees. Als sie sich ihre Entscheidung dann jedoch anders überlegte, sollen die Angeklagten die Jugendliche mitgezogen und schließlich weggetragen haben.

An einer abgelegenen Stelle sollen die beiden Männer sie dann festgehalten und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an der 14-Jährigen vorgenommen haben. Wegen Fluchtgefahr sitzt der 19-Jährige seit August in Untersuchungshaft. Der 18-Jährige befindet sich dagegen auf freiem Fuß.

Im Prozess sind zunächst weitere Verhandlungstage bis Anfang April angesetzt. Wegen des Alters der Angeklagten findet das Verfahren vor einer Jugendkammer des Landgerichts statt. Sollten die Angeklagten für schuldig befunden werden, müsste das Gericht entscheiden, ob sie nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Nach der Tat am Schlachtensee rückten vier Tatverdächtige im Alter von 14 bis 19 Jahren in den Fokus der Ermittler. Die Ermittlungen gegen die beiden 14 und 15 Jahre alten Verdächtigen werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren geführt.
© AFP

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