Lauterbach: Mit Reformen Klinikinsolvenzen verhindern – Kommunen haben Zweifel

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Notwendigkeit von Reformen betont, um notleidende Kliniken zu unterstützen - die Kommunen haben jedoch Zweifel.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Notwendigkeit von Reformen betont, um notleidende Kliniken zu unterstützen – die Kommunen haben jedoch Zweifel. Wenn die Reformen nicht kämen, „werden wir in Deutschland ein größeres Krankenhaussterben nicht abwenden können“, sagte Lauterbach am Montag nach einem Gespräch mit Vertreter der Kommunen. Diese meldeten Zweifel an, ob die Pläne des Minister ausreichten, um Insolvenzen von Kliniken zu vermeiden.

Lauterbach warb erneut für sein Gesetz zur Transparenz von Krankenhäusern. Dieses soll dafür sorgen, dass sich Patientinnen und Patienten künftig online über die medizinischen Stärken und Schwächen jeder einzelnen Klinik informieren können. Damit verbunden sind jedoch auch Bundeshilfen für die Kliniken in Höhe von sechs Milliarden Euro – „eine kurzfristige Liquiditätsspritze“, wie der SPD-Politiker betonte.

Der Gesetzentwurf wurde bereits im Oktober vom Bundestag beschlossen – Ende November allerdings vom Bundesrat ausgebremst. Die Länderkammer verwies den Entwurf zur weiteren Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Lauterbach warnte nun erneut, dass ohne das Gesetz mehr als hundert Krankenhäusern 2024 die Insolvenz drohe. Es müsse deshalb am 2. Februar – zur nächsten regulären Sitzung – im Bundesrat beschlossen werden.

Mit einem zweiten Gesetz will Lauterbach für eine langfristige Veränderung der Krankenhausstrukturen sorgen. Diese seien „nicht optimal“, sagte der Minister. Es sei ein Gesetz notwendig, welches „das gesamte System ein Stück weit entökonomisiert“. Der SPD-Politiker erhofft sich davon auch, die Insolvenz kleinerer, aber für die Versorgung notwendiger Kliniken verhindern zu können.

Konkret sieht das Krankenhausfinanzierungsgesetz unter anderem eine Abkehr von der starren Vergütung nach Fallzahlen vor. Stattdessen sollen Krankenhäuser künftig auch Geld dafür erhalten, dass sie Technik und Personal vorhalten. Der Gesetzentwurf dazu solle am 24. April im Bundeskabinett besprochen werden, kündigte Lauterbach an. „Wir brauchen diese beiden Reformen sehr schnell“, sagte er zu den beiden Gesetzesvorhaben.

Zweifel an Lauterbachs Plänen äußerten nach dem Spitzengespräch am Montag erneut die Vertreter der Kommunen. „Die kommunale Ebene ist sich etwas unsicher, ob die Gesetzentwürfe das leisten können, was sie leisten müssen“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Uwe Brandl. Insolvenzen von Klinken zeichneten sich sehr schnell ab.

Brandl betonte, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) von einem Gesamtdefizit der Kliniken von zehn Milliarden Euro ausgehe. Die Städte und Kommunen, Träger vieler Krankenhäuser, könnten das nicht auf Dauer stemmen. Es brauche deshalb „frisches Geld im System“. Er sieht den Bund in der Pflicht, die Finanzierung sicherzustellen.

Die Landkreise hätten grundsätzlich nichts gegen die Reformpläne Lauterbachs, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager. „Aber wir befürchten, dass Krankenhäuser in der Fläche verschwinden werden.“ Sager betonte deshalb ebenfalls: „Wir kommen nicht dran vorbei, dass der Bund frisches Geld ins System bringt.“ Er forderte unter anderem Soforthilfen für in Not geratene Kliniken und eine Anhebung der Preise für medizinische Leistungen.

Lauterbach sieht trotz der Zweifel der kommunalen Vertreter „ausreichend Rückenwind“ für seine Reformen. Er kündigte an, den Austausch mit den Kommunen fortsetzen zu wollen.

Auf eine Umsetzung der Gesetzesvorhaben drängt derweil auch die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus. Viele Krankenhäuser seien aufgrund von Investitionsdefiziten und Fallzahlrückgängen in den vergangenen Jahren in eine prekäre wirtschaftliche Lage versetzt worden, erklärte sie am Montag. „Gerade deshalb ist die Auszahlung der derzeit von den Ländern blockierten Liquiditätshilfen im Transparenzgesetz so wichtig.“ Zudem sei die geplante Strukturreform dringend notwendig, um unter anderem für die stationäre Versorgung eine nachhaltige finanzielle Grundlage zu schaffen.
© AFP

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