Dass sie also gezielt Menschen wegen ihres als fremd empfundenen Aussehens kontrolliert. Eine Ministeriumssprecherin betonte am Montag in Berlin, “dass eine rassistisch motivierte Durchführung von Polizeimaßnahmen überhaupt nicht akzeptabel und auch rechtswidrig” wäre. Dies gelte auch bei Verdacht auf irreguläre Grenzübertritte.
Bei Racial Profiling handle es sich “um eine besonders verachtenswerte Form der Diskriminierung, die betroffene Personen stigmatisiert und in ihrem Selbstwertgefühl erheblich verletzen kann”, sagte die Sprecherin weiter. Ein solches Vorgehen könne “zu einer Entfremdung führen im Verhältnis zu den Sicherheitsbehörden”, was die Polizei vermeiden wolle. “Wir möchten, dass die Menschen in die Sicherheitsbehörden Vertrauen haben können.”
Die Polizei habe bei der Entscheidung, wen sie an der Grenze unter dem Verdacht der illegalen Einreise kontrolliere, andere Kriterien zur Hand, erläuterte die Sprecherin. Im Visier seien etwa insbesondere Lieferwagen, weil diese von Schleppern häufig genutzt würden. “Das hat dann mit der Person des Fahrers erstmal relativ wenig zu tun”, sagte sie. Weitere Kriterien beträfen bestimmte “Örtlichkeiten, Zeiträume, Altersstrukturen oder auch auffällige Verhaltensweisen”.
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