Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am Freitag (09.30 Uhr) über den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für den neuen Generalbundesanwalt ab. Buschmann schlägt der Länderkammer den 51 Jahre alten Jens Rommel vor, der seit 2020 als Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig ist. Als Generalbundesanwalt wäre er Deutschlands oberster Strafverfolger.
Ein Wechsel an der Spitze der Karlsruher Bundesanwaltschaft wurde notwendig, nachdem der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank Ende November zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt worden war. Vor seiner Zeit am Bundesgerichtshof hatte Rommel unter anderem die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg geleitet. Wenn der Bundesrat dem Vorschlag zustimmt, kann er von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Generalbundesanwalt ernannt werden.
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