Bericht: Regierungskommission empfiehlt Legalisierung von Abtreibung

Eine von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe empfiehlt einem Bericht zufolge eine grundsätzliche Legalisiserung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft.

Eine von der Ampelkoalition eingesetzte Expertenkommission empfiehlt einem Bericht zufolge eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. Der „Spiegel“ zitierte am Montag aus dem Abschlussbericht des Gremiums: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben, wie der „Spiegel“ berichtete. Diese Grenze liegt den Expertinnen und Experten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.

In den Wochen zwischen erstem Trimester und Spätphase könne der Gesetzgeber nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Bericht. Aus Sicht der Expertinnen und Experten wäre auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die 12. Woche hinaus möglich. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.

Nach gegenwärtiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich illegal, er bleibt in bestimmten Fällen aber straffrei – so etwa, wenn sich eine Frau nach der Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft für einen Abbruch entscheidet.

Die Ampel-Koalition hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften an.
© AFP

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