Der Angeklagte soll im Jahr 1974 einen 38-jährigen polnischen Staatsbürger im Transitbereich des Bahnhofs erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft für den mittlerweile 80-Jährigen, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
Das Opfer drang am Tag der Tat mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft in Ost-Berlin ein, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Nachdem er alle Kontrollen im sogenannten Tränenpalast erfolgreich passiert hatte, wurde er hinterrücks erschossen. Die Verteidigung des Angeklagten, der sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen äußerte, stellt in Frage, ob der Beschuldigte überhaupt der Schütze war.
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