Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt

In einem Nachbarschaftsstreit in München hat das Amtsgericht entschieden, dass eine früher auf einer Terrasse aufgestellte Kamera nicht wieder aufgebaut werden darf. Das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin werde verletzt.

In einem Nachbarschaftsstreit in München hat das Amtsgericht entschieden, dass eine früher auf einer Terrasse aufgestellte Kamera nicht wieder aufgebaut werden darf. Das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin werde verletzt, erklärte das Gericht am Montag. Es handelte sich um eine Kamera, die nach Aussage der Besitzerin zur Überwachung von Wildtieren genutzt werden sollte, die aber von der Nachbarterrasse aus sichtbar war.

Die Nachbarin erwirkte beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, wonach keine Überwachungskamera aufgebaut werden dürfe, die ihre Terrasse oder Garten filme, filmen könne oder den Eindruck hiervon mache. Daraufhin wurde die Kamera abgebaut. Wie das Amtsgericht nun öffentlich machte, bestätigte es die einstweilige Verfügung bereits Anfang Februar.

Es sei nicht entscheidend, ob die Kamera tatsächlich nur den Garten der Besitzer erfasse, erklärte es. Die Nachbarin hätte zur Ansicht gelangen können, dass ihr Grundstück ebenfalls gefilmt werde. Das sei keine rein hypothetische Möglichkeit.
© AFP

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