Prozess gegen Lokführer nach tödlicher Kollision von S-Bahnen nahe München begonnen

Zwei Jahre nach dem tödlichen Zusammenstoß zweier S-Bahnen nahe dem bayerischen Schäftlarn muss sich ein Lokführer vor dem Amtsgericht München verantworten.

Zwei Jahre nach dem tödlichen Zusammenstoß zweier S-Bahnen nahe dem bayerischen Schäftlarn muss sich ein Lokführer seit Montag vor dem Amtsgericht München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem fahrlässige Tötung vor. Bei der Kollision der beiden voll besetzten S-Bahnen im Februar 2022 starb ein 24-Jähriger, 51 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen.

Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht waren sieben Zeugen geladen, außerdem waren mehrere Sachverständige vor Ort, wie ein Gerichtssprecher sagte. Auf Grundlage eines Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft laut Anklage davon aus, dass der in Richtung München fahrende S-Bahnfahrer bei der Anfahrt in den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn zu schnell unterwegs war und zwangsweise abgebremst wurde.

Er habe sich über diese Zwangsbremsung pflichtwidrig hinweg gesetzt und sei dennoch in den Bahnhof eingefahren. Danach sei er trotz eines Haltesignals wieder aus dem Bahnhof ausgefahren. Obwohl der Zug durch eine neue Zwangsbremsung bis zum Stillstand abgebremst wurde, habe der Mann wieder Fahrt aufgenommen – eigentlich hätte er der Anklage zufolge sich dafür eine schriftliche Erlaubnis holen müssen.

Der Mann habe seinen Zug auf etwa 67 Stundenkilometer beschleunigt. Eine seiner S-Bahn entgegenkommende andere Bahn sei aufgrund des überfahrenen Haltesignals auf der Strecke abgebremst und zum Stillstand gebracht worden. Der Angeklagte habe zwar noch eine Notbremsung eingelegt, als er den vor ihm stehenden Zug sah. Dennoch habe er die Kollision nicht mehr verhindern können.

Neben dem Todesfall und den zahlreichen Verletzten verursachte der Zusammenprall bei der Gemeinde südlich von München einen Sachschaden von sieben Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten konkret die vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und 51 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung vor. Das Amtsgericht setzte drei Verhandlungstage bis zum 7. März an.
© AFP

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