Mehr als 30 Millionen Euro aus Russland gewaschen: Haftstrafen in München

Wegen der Geldwäsche von dutzenden Millionen Euro aus Russland sind in München drei Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht München I verhängte gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie sieben Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Mittwochabend mitteilte. Es ging in dem Prozess um 33 Millionen Euro, die durch ein illegales Finanzsystem aus Russland über Zypern nach Deutschland und in andere Länder verteilt wurden.

Verurteilt wurden die Angeklagten am Mittwoch unter anderem wegen Geldwäsche, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland und bandenmäßiger Urkundenfälschung. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Am Aufbau des Finanzsystems waren demnach zwei der Angeklagten beteiligt, bei denen es sich um Geschäftsführer zweier Firmen in München handelte. Die dritte Angeklagte arbeitete als Buchhalterin einer Steuerkanzlei, die für beide Firmen tätig war. Sie war an der Erstellung von 238 Scheinrechnungen beteiligt.

Ziel des von den Geschäftsführern aufgebauten Finanzsystems war laut Gerichtsangaben, „ein Schattenfinanzsystem außerhalb jeder staatlichen Kontrolle zu errichten“. Damit seien Zahlungsbeschränkungen und Zollbestimmungen umgangen worden. Zugleich wurde die Herkunft der Gelder verschleiert.

Hierzu wurden laut Gericht Scheinrechnungen für Warenlieferungen und Transportdienstleistungen ausgestellt, die es tatsächlich nie gegeben hatte. Die deutschen Unternehmen leiteten die Gelder nach Erhalt an weitere Firmen weiter – unter anderem nach Panama und Ecuador sowie in die USA.

Die angeklagten Geschäftsführer täuschten zudem die deutschen Steuerbehörden, indem sie falsche Angaben zur Umsatzsteuer machten. Einer von ihnen beantragte und erhielt zudem für ein Unternehmen ohne Geschäftsbetrieb Coronahilfe.

Zwei der Angeklagten legten den Angaben zufolge umfangreiche Geständnisse ab. Die Vorsitzende Richterin habe bei der Strafzumessung jedoch auch die „erhebliche kriminelle Energie“ insbesondere der beiden angeklagten Geschäftsführer berücksichtigt, erklärte das Gericht weiter. Das Verfahren sei nur die „Spitze eines Eisbergs“ gewesen.

Es wurden Einziehungen von mehr als 30 Millionen Euro angeordnet. Die Untersuchungshaft der angeklagten Geschäftsführer blieb bestehen, während der Haftbefehl gegen die Buchhalterin aufgehoben wurde.
© AFP

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