Schmuggel von Drohnenbauteilen nach Russland: Prozess in Stuttgart begonnen

Zwei deutsch-russische Geschäftsleute müssen sich wegen der Lieferung von militärisch verwendbaren Elektronikbauteilen nach Russland vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.

Zwei deutsch-russische Geschäftsleute müssen sich seit Freitag wegen der verbotenen Lieferung von militärisch verwendbaren Elektronikbauteilen nach Russland vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) verantworten. Der Mann und die Frau im Alter von 53 und 59 Jahren sollen diese laut Anklage zwischen Januar 2020 und März 2023 unter Umgehung von EU-Sanktionen an eine russische Firma geliefert beziehungsweise zu diesen Taten Beihilfe geleistet haben.

Das Unternehmen stellt laut Anklage der Bundesanwaltschaft unter anderem Aufklärungsdrohnen des Typs Orlan 10 her, welche die russischen Streitkräfte bei ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine einsetzen. Für den Prozess sind nach OLG-Angaben zunächst insgesamt 18 Termine bis September geplant.

Hauptangeklagter ist ein 59-jähriger Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland, die international mit Elektronikbauteilen handelten. Er soll das für die Herstellung von Drohnen gebräuchliche Material teilweise über ein von der mitangeklagten 53-Jährigen geführtes, tatsächlich jedoch auch von ihm kontrolliertes Unternehmen in Baden-Württemberg an Scheinfirmen in Russland geliefert haben. Von dort gelangte es dann an den Endabnehmer.

Die Frau ist in dem Staatsschutzverfahren deshalb wegen Beihilfe in 14 Fällen angeklagt, dem Mann werden insgesamt 54 Fälle des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 soll er laut Anklage seine Strategie geändert und Bauteile über „vorgeschobene Empfänger“ in Drittstaaten nach Russland geliefert haben. Insgesamt soll er durch die verbotenen Handelsgeschäfte rund 875.000 Euro verdient haben.

Der Beschuldigte wurde im März vergangenen Jahres festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Angeklagte kam zeitweise ebenfalls in Untersuchungshaft, wurde später aber auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen in dem Fall übernahm wegen dessen Bedeutung später die Bundesanwaltschaft. Diese führt deshalb auch die Anklage in dem Prozess.
© AFP

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