Arzt soll auf Wunsch Drogen verschrieben haben: Prozess in Mannheim begonnen

Wegen unberechtigter Betäubungsmittelverschreibungen in zahlreichen Fällen muss sich ein Arzt vor dem Landgericht Mannheim verantworten.

Wegen unberechtigter Betäubungsmittelverschreibungen in zahlreichen Fällen muss sich ein Arzt seit Montag vor dem Landgericht im baden-württembergischen Mannheim verantworten. Laut Anklage soll der 49-jährige Mediziner mehreren Patienten auf deren Wunsch hin über Jahre hinweg in rund 300 Fällen Rezepte ausgestellt haben, ohne dass eine ärztliche Diagnose vorlag. Es ging etwa um Cannabis.

Zum Verfahrensauftakt äußerte sich der Beschuldigte einem Gerichtssprecher zufolge nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Einer Angestellten des Arztes werden in dem Prozess um den Vorwurf der unbegründeten Verschreibung von Betäubungsmitteln darüber hinaus zwei Fälle von Beihilfe vorgeworfen. Das Gericht setzte zunächst Verhandlungstermine bis zum 18. April an.

Laut Anklage soll der Mediziner 2019 begonnen haben, Menschen in seiner Praxis in Weinheim gegen Bezahlung Rezepte etwa für medizinisches Cannabis auszustellen. In diesem Zusammenhang soll er Patienten in insgesamt zehn Fällen außerdem unzutreffende ärztliche Diagnosebescheinungen ausgestellt haben, denen zufolge ihre Fahrtüchtigkeit trotz Cannabiskonsums gegeben sei.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft setzte der Beschuldigte seine ärztliche Tätigkeit und die unerlaubte Betäubungsmittelabgabe auch fort, nachdem ihm im Oktober 2022 rechtskräftig die Approbation entzogen worden war. Im Juni vergangenen Jahres wurde die Praxis des Beschuldigten durchsucht. Dabei fanden Ermittler laut Anklage 42 Gramm MDMA, besser bekannt als Ecstasy.

Seit 2017 kann Cannabis in Deutschland als sogenannte Einzelfallalternative für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs verschrieben werden. Neben cannabishaltigen Fertigarzneimitteln sind bei entsprechenden Indikation unter anderem Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität verfügbar und können per Rezept über Apotheken bezogen werden.
© AFP

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