Vor dem Landgericht Karlsruhe ist eine Klage zu einem angeblichen Corona-Impfschaden gescheitert. Das Gericht wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage einer Privatperson gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen ab. Der Kläger hatte angegeben, er habe durch den mRNA-Impfstoff Gesundheitsschäden erlitten, unter anderem Herzrhythmusstörungen, Erschöpfungszustände, Schädigungen des Immunsystems, Autoimmunreaktionen und ein sogenanntes Post-Vac-Syndrom. Er verlangte 150.000 Euro Schmerzensgeld. (Az. 8 O 289/22)
Die Kammer wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht darlegen können, dass infolge der zwei Impfungen eine Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten sei, hieß es zur Begründung. Seine Angaben seien auch nicht geeignet, das durch die Europäische Arzneimittelbehörde bescheinigte positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes in Frage zu stellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch andere Gerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden.
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