In der Ampel-Koalition gibt es ein neues Streitthema: In der „Bild“ kritisierte der FDP-Politiker insbesondere die Überlegungen zur leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen. „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben“, sagte Buschmann. „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.“
Faesers Gesetzentwurf sieht Berichten zufolge vor, dem BKA zur besseren Terrorabwehr verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen und den heimlichen Einsatz von Spähsoftware zu erlauben. Buschmann erklärte, er werde diese Pläne stoppen.
„Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab“, sagte Buschmann der „Bild“. „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“
Die Union hält den Streit in der Koalition für ein Sicherheitsrisiko. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), sagte der „Rheinischen Post“: „Die akute Bedrohung der inneren Sicherheit ist bei der Ampel offensichtlich noch immer nicht angekommen.“ Der Streit sei daher „ein weiteres alarmierendes Beispiel dafür, dass vor allem Grüne und FDP drängende Sicherheitsfragen sträflich vernachlässigen, ja geradezu übersehen.“
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.
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