Nierenspenden sollen hierzulande künftig leichter möglich sein: Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Überkreuzspende. Bislang dürfen Paare, bei denen ein Partner dem anderen eine Niere spenden will, dies aber aus Gründen der Inkompatibilität nicht möglich ist, nur dann mit einem anderen Paar in ähnlicher Situation „überkreuz“ spenden, wenn ein Näheverhältnis zwischen den Paaren existiert. Dieses „Näheverhältnis“ soll künftig wegfallen.
Damit würde der Kreis der Empfänger und Spender deutlich erweitert. Organisiert werden soll die Spende laut Gesetzentwurf von den Transplantationszentren. Geplant ist zudem der Aufbau eines „nationalen Programms für die Vermittlung und Durchführung der Überkreuzlebendnierenspenden“.
Ebenfalls ermöglichen will die Ampel-Koalition die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende. So könnten Menschen hierzulande künftig aus selbstlosen Motiven eine Niere spenden, ohne dass sie wissen, an wen sie geht. In Ländern wie den USA existiert diese Möglichkeit schon lange.
Mit den Änderungen reagiert die Bundesregierung auf den anhaltenden Mangel an Spenderorganen. Über 6700 als transplantabel eingestufte Menschen warteten Ende 2022 auf eine neue Niere. Gleichzeitig wurden im selben Jahr nur knapp tausend Nieren transplantiert.
„Das Sterben auf der Warteliste muss ein Ende haben“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der für den Gesetzentwurf verantwortlich ist. „Kurzfristig können wir mehr Organspenden möglich machen durch die Überkreuzspende: Wer selber spendet, dem kann schneller im persönlichen Umfeld geholfen werden.“ Die neuen Regelungen gäben „viele Nierenkranken Hoffnung“, so Lauterbach weiter.
Zuspruch kommt auch vom Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. „Diese Modernisierung des Transplantationsrechts ermöglicht mehr Organspenden und stärkt den Schutz der Spenderinnen und Spendern“, erklärte er.
Langfristig hält Lauterbach aber die Widerspruchslösung für notwendig. Diese sähe vor, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, wenn er nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert hat.
Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2020 über eine Widerspruchslösung abgestimmt, damals gab es aber keine Mehrheit dafür. Verabschiedet wurde dann das Modell zur sogenannten Entscheidungslösung: Jeder Mensch soll von sich aus dokumentieren, ob er Organe spenden will oder nicht. Sowohl der Bundesrat als auch eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten unternahmen aber erst kürzlich neue Anläufe für die Widerspruchslösung.
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