Das Verwaltungsgericht München verkündet am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung zu einer AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz. Diese richtet sich auch dagegen, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Der Geheimdienst entschied im Juni 2022, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der Öffentlichkeit mit. Der AfD-Landesverband erhob dagegen Klage und stellte zudem einen Eilantrag. Aus Sicht der Partei ist der Landesverfassungsschutz unter anderem zur Beobachtung der Gesamtpartei nicht berechtigt.
Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen und eine Beschwerde der AfD dagegen im September auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser bemängelte nur Formulierungen der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei. Das Verwaltungsgericht entscheidet nun im Hauptverfahren. Im Mai entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf.
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