Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat für die Opfer der DDR-Diktatur eine vereinfachte Anerkennung von gesundheitlichen Schäden und eine Erhöhung ihrer Opferrente gefordert. „Das SED-Unrecht wirkt nach, teils bis heute“, sagte sie am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2024. „Dies betrifft die soziale Lage der Opfer und die bei vielen Betroffenen häufig weitreichend geschädigte Gesundheit.“
In ihrem Jahresbericht kritisiert die Beauftragte einen vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf für die Überarbeitung des so genannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes. Dieser sieht demnach im Wesentlichen eine Dynamisierung der Opferrente – die zurzeit 330 Euro beträgt – vor, also eine Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente. ,Weiter geplant sind Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte sowie eine Einmalzahlung für die Opfer von Zwangsaussiedlungen. Der Entwurf soll in den nächsten Monaten im Bundeskabinett und anschließend im Bundestag beraten werden.
Die Dynamisierung sei „der richtige Weg“, betonte Zupke. Sie bemängelte aber zugleich, dass die Opferrente nach den Plänen des FDP-geführten Justizministeriums erstmals Mitte 2025 um den Wert der jeweiligen Rentensteigerung angepasst werden soll.
„Die Opferrente erst fünfeinhalb Jahre nach der letzten Anpassung mit Blick auf die aktuelle Rentenprognose nur um rund neun Euro zu erhöhen, schützt weder die Opfer vor Altersarmut noch trägt ein solches Vorgehen zur Würdigung der politisch Verfolgten bei.“ Die Beauftragte fordert deshalb „eine angemessene Erhöhung der Opferrente“ der Dynamisierung voranzustellen. Nur so könnten die hohen Preissteigerungen in den letzten Jahren „in gewissem Maße“ aufgefangen werden.
Zupkes zweiter großes Kritikpunkt betrifft die Anerkennung von „verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden“. Aktuell scheitere die breite Mehrheit der SED-Opfer bei der Anerkennung ihrer gesundheitlichen Probleme, da die Ämter meist keinen Zusammenhang zwischen der erlebten Repression und der heutigen Schädigung sehen würden, führte die Opferbeauftragte aus.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung habe hier Erleichterungen angekündigt. Im Entwurf des Justizministeriums seien dazu jedoch keine Regelungen enthalten. Der Entwurf falle deshalb insgesamt „hinter den Koalitionsvertrag zurück“, betonte Zupke. „Hier muss der Bundestag dringend nachbessern.“
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP vorgenommen, „die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden“ zu erleichtern. Die drei Parteien vereinbarten zudem unter anderem die Dynamisierung der Opferrente und die Einrichtung eines Härtefallfonds.
Zupke wurde 2021 in das Amt der Opferbeauftragten beim Bundestag gewählt. Ihren Jahresbericht übergab sie am Mittwoch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).
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