Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Körperverletzungsprozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev vorläufig eingestellt. Hintergrund der Entscheidung sei eine außergerichtliche Einigung, gab das Gericht am Freitag bekannt. Zverev muss zwar dennoch insgesamt 200.000 Euro bezahlen. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass der am Freitag bei den French Open in Paris im Halbfinale spielende Zverev damit aber weiterhin als unschuldig gilt.
Die Einstellung des Verfahrens wird endgültig, sobald Zverev das Geld überweist. Er hat dafür einen Monat Zeit. Dem 27-jährigen Zverev wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, seine ehemalige Freundin Brenda Patea im Mai 2020 bei einem heftigen Streit gegen eine Wand gedrückt und mit beiden Händen gewürgt zu haben. Zverev bestritt dies, es stand Aussage gegen Aussage.
Das Amtsgericht erließ in der Sache im Oktober 2023 Strafbefehl gegen Zverev und setzte eine Geldstrafe von 450.000 Euro fest. Da Zverev anschließend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Seine Verteidigung wies den Vorwurf in dem am 31. Mai begonnenen Verfahren zurück. Dieser fuße nur auf Behauptungen, sei nicht belastbar und widersprüchlich, sagte Zverevs Rechtsanwalt damals.
Die Entscheidung zur Einstellung erfolgte am dritten Prozesstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Alle Prozessbeteiligten – also auch Zverev und seine frühere Partnerin – stimmten dem zu. Ausschlaggebend für den Antrag der Anklage war laut Gericht, dass Patea zum Ausdruck gebracht habe, das Verfahren nicht führen zu wollen. Zuvor habe es die außergerichtliche Einigung mit Zverev gegeben.
Der Sprecherin des Amtsgerichts zufolge kamen Zverev und Patea zu der Auffassung, im Sinn ihres gemeinsamen Kinds den Konflikt friedlich lösen zu wollen. Einem solchen Anliegen werde sich das Gericht nicht entgegenstellen. Nach Angaben der Gerichtssprecherin fließen von den 200.000 Euro 50.000 Euro an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen, der Hauptteil in Höhe von 150.000 Euro geht an die Staatskasse.
Zverevs Verteidigerinnen erklärten, der Tennisprofi habe „vor allem im Interesse des gemeinsamen Kinds“ der Einstellung zugestimmt. „Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis – die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt.“
Zverev war bei der Bekanntgabe der Entscheidung nicht anwesend. Er ist in Paris, wo er am frühen Abend im Halbfinale der zur Grand-Slam-Serie zählenden French Open auf den Norweger Casper Ruud trifft. Zverev ist seit längerer Zeit der erfolgreichste deutsche Tennisspieler. Der gebürtige Hamburger steht in der Tennisweltrangliste derzeit auf dem vierten Platz.
© AFP