Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es am Mittwoch (11.00 Uhr) um einen Rechtsstreit zwischen einer Mieterin und ihrem Vermieter. In dem Fall aus Bayern klagte die Mieterin nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Rückzahlung der Kaution von 780 Euro. Der Vermieter zahlte nicht, da er Schadenersatzansprüche dagegen rechnete. (Az. VIII ZR 184/23)
Die Mieterin habe die Wohnung beschädigt, gab er an. Ob wirklich ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, darüber gibt es Streit: Die Mieterin sagt, dass dieser verjährt sei. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bekam sie recht. Dem Vermieter habe es erst einmal zugestanden, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen – unbeschädigten – Zustand versetzt worden wäre, erklärte dieses. Zwar könne er stattdessen Geld verlangen, hätte aber die Verjährungsfrist einhalten müssen. Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.
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