Wahlvorschläge für Europawahl: Fast alle Einsprüche zurückgewiesen

Der Bundeswahlausschuss hat fast alle Beschwerden gegen zurückgewiesene Wahlvorschläge zur Europawahl im Juni abgelehnt.

Der Bundeswahlausschuss hat fast alle Beschwerden gegen zurückgewiesene Wahlvorschläge zur Europawahl im Juni abgelehnt. Demnach dürfen endgültig 35 Parteien und sonstige Gruppierungen antreten, wie die Bundeswahlleiterin am Donnerstag nach der öffentlichen Sitzung des Ausschusses mitteilte. Ohne Erfolg waren demnach Beschwerden von sechs Parteien und Gruppierungen. Fünf davon dürfen bei der Wahl gar nicht antreten, die Partei Volt scheiterte mit einem Einspruch gegen die Zurückweisung eines einzelnen Bewerbers.

Allein die Beschwerde der Bundeswahlleiterin selbst gegen die Zurückweisung eines Bewerbers der Partei der Humanisten war erfolgreich. Dessen Wählbarkeitsbescheinigung habe fristgerecht vorgelegen, schrieb die Bundeswahlleiterin im Onlinedienst X. Die Partei nimmt folglich mit 21 Bewerberinnen und Bewerbern an der Europawahl teil.

Das neue EU-Parlament wird in Deutschland am 9. Juni gewählt. 35 Parteien und sonstige Gruppierungen wurden dafür zugelassen, auf den Stimmzetteln werden aber nur 34 stehen. Denn die CSU steht nur in Bayern zu Wahl, die CDU in allen übrigen Bundesländern.

Antreten darf erstmals das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), außerdem die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava). Sie war in den vergangenen Wochen vielfach als Ableger der Partei der türkischen Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan kritisiert worden. Die Dava weist dies zurück.

Zugelassen wurden ebenfalls die Klimaaktivisten der Letzten Generation. Abgelehnt wurden unter anderem Parteien und Gruppierungen wie die „Planetaren Demokrat_innen“ oder „Zukunft Mega“.

Anders als bei der Bundestagswahl gibt es derzeit bei der Europawahl keine Sperrklausel in Deutschland – also eine Mindestschwelle, die übersprungen werden muss, um im EU-Parlament vertreten zu sein. Rechnerisch reicht weniger als ein Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten zu entsenden.

So bekamen 2019 neben den im Bundestag vertretenen Parteien auch sieben weitere Parteien mindestens ein Mandat: die Piraten, die Tierschutzpartei, die Partei Familie, die ÖDP, die Satirepartei Die Partei, Volt und die Freien Wähler, die in dieser Gruppe als einzige zwei Mandate erhielten. Alle diese Parteien treten nun erneut an.
© AFP

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