Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird am Donnerstag (09.00 Uhr) vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Verhandlung fortgesetzt. Es geht um die Einstufung der Partei als extremistischer Verdachtsfall. Ursprünglich waren zwei Verhandlungstage Mitte März geplant – nach zahlreichen Anträgen der AfD vertagte sich das Gericht aber.
Nun wurden nach Gerichtsangaben weitere 457 Beweisanträge gestellt. Die AfD-Klage war in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden und ging dann vor das Oberverwaltungsgericht. Dieses befasst sich auch mit der Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Bis Anfang Juli wurden noch insgesamt 13 Termine angesetzt.
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