Ökonom: Auswirkungen der Streiks auf Gesamtwirtschaft „nicht weiter von Belang“

Die zuletzt sehr zahlreichen Streiks in Deutschland hatten nach Einschätzung von Ökonomen kaum Einfluss auf die Gesamtwirtschaft.

Die zuletzt sehr zahlreichen Streiks in Deutschland hatten nach Einschätzung von Ökonomen kaum Einfluss auf die Gesamtwirtschaft. Die Ausstände fielen in ihrem bisherigen Umfang „einfach nicht wirklich ins Gewicht“, sagte Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) am Mittwoch bei der Vorstellung der Frühjahrsprognose der führenden Wirtschaftsinstitute in Berlin. Deshalb seien sie bei dem Gemeinschaftsgutachten auch kein Thema gewesen.

Die Streiks seien ärgerlich für die Betroffenen, „die darunter leiden müssen, aber gesamtwirtschaftlich nicht weiter von Belang“, betonte Holtemöller – zumindest wenn sie im derzeitigen Umfang blieben. Wirtschaftswissenschaftler vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatten im Januar vor einem langen Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Bahn von gesamtwirtschaftlichen Kosten von rund 100 Millionen Euro gesprochen, die sich im „Extremfall“ auf bis zu einer Milliarde Euro potenzieren könnten.

Anfang März erklärte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass Streiks, die wenige Tage dauern und einzelne Unternehmen betreffen meistens keine Folgen für die Gesamtwirtschaft hätten. Die Wirtschaft in Deutschland sei flexibel und könne Beeinträchtigungen durch Streiks relativ schnell ausgleichen, erläuterte das IMK.

Im Zuge des Tarifstreits zwischen GDL und DB, waren zuletzt auch die Rufe nach einer Reform des Streikrechts lauter geworden. Selbst nach der Einigung wolle die FDP weiter daran arbeiten, wie die Bundestagsfraktion am Dienstag erklärte. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte sich in dieser Richtung. Die „Art und Weise“, wie die GDL ihren Arbeitskampf geführt habe, dürfe „keine Schule machen“, erklärte er.

Nach Ansicht Holtemöllers könne es zwar politische oder gesellschaftliche Gründe für eine Reform des Streikrechts geben, ökonomisch könne diese allerdings „nicht in erster Linie“ begründet werden.
© AFP

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