Weil er seinen drei Monate alten Sohn in einer Badewanne ertränkte, ist ein 38-Jähriger am Donnerstag in Berlin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin wertete die Tat nach Angaben einer Sprecherin als Totschlag. Die strengen rechtlichen Voraussetzungen sah es demnach trotz der vom Vorsitzenden Richter als „unbegreiflich“ bezeichneten Tat als nicht erfüllt an.
Nach Gerichtsangaben hatte der Familienvater im dem Prozess gestanden, seinen Sohn im August vergangenen Jahres mit dem Bauch nach unten in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt und den Raum verlassen zu haben. Weiterhin gab er demnach an, den Entschluss zur Tötung des Säuglings spontan gefasst zu haben, nachdem dieser nach einer Fütterung nicht zu schreien aufgehört habe.
Nach Feststellungen der Kammer fühlte sich der Angeklagte, der mit der Mutter des Kinds eine ältere Tochter hat, durch den Säugling „in seiner Lebensführung beeinträchtigt“. Er sei „völlig überfordert“ gewesen. Auch eine autistische Persönlichkeitsakzentuierung liege vor, zudem sei er zur Tatzeit in einer depressiven Phase gewesen. Das Gericht ging trotzdem von der vollen Schuldfähigkeit des Manns aus.
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