Das Bundeskabinett hat die geplanten Änderungen beim Bafög beschlossen, die eine sogenannte Studienstarthilfe und weitere Unterstützungen vorsehen. „Wir können mit diesem Schritt dafür sorgen, dass die Bafög-Reform zum Wintersemester 2024/25 umgesetzt werden kann“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch nach der Kabinettssitzung. Das Bafög werde „einfacher und noch digitaler“ und passe sich „der Lebensrealität der jungen Menschen an“.
Die Studienstarthilfe in Höhe von einmalig 1000 Euro soll jungen Menschen den Einstieg in das Studium erleichtern. Mit dem Betrag könne etwa ein Laptop oder eine Mietkaution für eine Wohnung bezahlt werden, sagte Stark-Watzinger. Die Leistung muss nicht zurückgezahlt werden. Außerdem sieht die Reform vor, dass ein Fachrichtungswechsel künftig auch bis zum fünften Semester möglich sind, ohne aus der Förderung zu fallen. Bisher war das nur bis zum vierten Semester erlaubt.
Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für weitere Gruppen von Studierenden. So sollen Einkommen von minderjährigen Geschwistern nicht mehr bei der Bemessung angerechnet werden. Außerdem werden die Freibeträge beim Elterneinkommen leicht erhöht. Höhere Regelsätze sind hingegen nicht geplant. Studierendenvertretungen und die Unionsfraktion kritisierten die Nullrunde.
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