Bundesrat macht Weg für Reform von Staatsangehörigkeitsrecht frei

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine Reform Staatsangehörigkeitsrechts.

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Länderkammer billigte das Gesetz in seiner Sitzung am Freitag – der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde nicht angerufen. Die Reform soll Einbürgerungen vereinfachen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen. Ausländer sollen sich künftig schon nach fünf statt acht Jahren in Deutschland um einen deutschen Pass bewerben dürfen; bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich sein.

Neben einem Bekenntnis zum Grundgesetz wird mit Blick auf die israelfeindlichen Proteste in Deutschland künftig bei Einbürgerungen auch ein Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens verlangt. Der Bundestag hatte den Entwurf der Ampel-Koalition vor zwei Wochen verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats war nicht notwendig gewesen, dieser hätte allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach im Bundesrat von einer „historischen Reform“. Diese sei längst überfällig gewesen sei: „Millionen Menschen haben darauf gewartet“. Die Reform ebne den Weg für mehr Integration und stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ergänzte Dreyer. „Wir überwinden die Grenzen zwischen alteingessenen und zugewanderten Menschen in unserem Land.“

Kritik an dem Gesetz und der früheren Einbürgerungsmöglichkeit äußerte in der Sitzung der Länderkammer der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl (CDU). Die Einbürgerung sei ein hohes Gut, betonte er. Sie könne erst am Ende einer gelungenen Integration stehen. „Zuerst integriert man sich, dann folgt die Einbürgerung.“ Strobl prangerte zudem einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Reform an.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Gesetzentwurf im Januar als Schritt „zu einem modernen und zu den Anforderungen der jetzigen Zeit passenden Staatsangehörigkeitsrecht“ verteidigt. Es brauche eine Wertschätzung für die Menschen, „die hier ins Land kommen und mit dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert“, hatte die Ministerin betont.

Begrüßt hatten die Reform unter anderem die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman, dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) und den Gewerkschaften. Scharfe Kritik äußerten hingegen die Union und die AfD.
© AFP

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