Gericht: Schweriner Landesregierung hat zu Klimastiftung nicht ausreichend geantwortet

Ein Grünen-Landtagsabgeordneter ist vor dem Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gegen die Landesregierung vorgegangen.

Ein Landtagsabgeordneter der Grünen ist vor dem Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gegen die Landesregierung vorgegangen. Diese habe sein parlamentarisches Fragerecht verletzt, als sie Fragen zur umstrittenen Klimastiftung des Landes nicht ausreichend beantwortete, entschied das Gericht am Donnerstag in Greifswald. Auch das Fragerecht eines AfD-Abgeordneten sei verletzt worden, weil die Landesregierung seine Fragen zu einem Asylverfahren nicht vollständig beantwortet habe.

Der Landtagsabgeordnete Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, hatte im Februar 2022 eine sogenannte Kleine Anfrage unter dem Titel „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der ‚Klimastiftung'“ eingereicht. Er wollte unter anderem wissen, welche Treffen in dem Zusammenhang stattgefunden hatten.

Beantwortet wurde die Anfrage im Folgemonat von der Landesregierung – allerdings nicht vollständig, wie das Gericht nun erklärte. Bei vielen der abgefragten Termine seien keine Angaben zum Inhalt gemacht worden. Die Landesregierung habe Beteiligte nicht um nähere Auskünfte oder eine nachträgliche Dokumentation der Treffen gebeten.

Außerdem habe die Landesregierung zumindest in Grundzügen offenlegen müssen, wie sie am Prozess der Stiftungsgründung und der Erstellung der Satzung beteiligt gewesen sei, führte das Gericht aus. Auch die Entwurfsfassungen für die Satzung habe sie vorlegen müssen.

Die Landesregierung sei gemäß der Landesverfassung zur „umfassenden Beantwortung von Fragen der Abgeordneten nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig“ verpflichtet, mahnte das Gericht an. Sie müsse dazu auf alle Informationsquellen zurückgreifen, die ihr zur Verfügung stünden.

Die 2021 vom Land gegründete Stiftung Klima- und Umweltschutz war mit 20 Millionen Euro von der russisch beherrschten Nord Stream 2 AG für Klimaschutzprojekte beschenkt worden. Parallel stellte die Stiftung mit verdeckten Geschäften sicher, dass die Ostseepipeline Nord Stream 2 fertiggestellt werden konnte, weil an ihr beteiligte Unternehmen von US-Sanktionen bedroht waren. ,Die Pipeline ging nie in Betrieb und wurde im Herbst 2022 durch Explosionen schwer beschädigt. Der Landtag setzte einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung ein.

Im zweiten am Donnerstag entschiedenen Fall hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Phillip Tadsen die Landesregierung im September 2022 nach der Kommunikation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fall des Asylverfahrens eines Straftäters gefragt.

Die Landesregierung listete in ihrer Antwort zwar auf, welche E-Mails und Telefonate es gegeben hatte, aber nicht deren Inhalt. Sie verwies darauf, dass das Bundesamt für das Asylverfahren zuständig sei. In einer späteren Sitzung des Innenausschusses und des Landtags beantwortete sie Nachfragen des Abgeordneten.

Die schriftliche Antwort auf die Kleine Anfrage Tadsens genüge den verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht, erklärte das Gericht nun. Die Landesregierung hätte demnach auch über die Inhalte der Gespräche mit dem Bundesamt Auskünfte erteilen müssen, soweit es um die von ihr selbst gestellten Fragen oder mitgeteilten Informationen gegangen sei.
© AFP

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