Bestechlichkeitsurteil gegen Richter aus Baden-Württemberg rechtskräftig

Ein Urteil gegen einen Amtsrichter aus Baden-Württemberg wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ist rechtskräftig.

Ein Urteil gegen einen Amtsrichter aus Baden-Württemberg wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Zwei von drei Revisionen wurden komplett verworfen, eine war zum Teil erfolgreich, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Karlsruhe hatte den Richter und zwei Mitangeklagte im Januar 2023 unter anderem wegen Vorteilsnahme zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Kammer stellte damals fest, dass der verurteilte Richter den mitverurteilten Autohändler zwischen 2014 und 2016 gegen Honorar und an der Steuer vorbei rechtlich beraten hatte. Als Honorar erhielt er 450 Euro und durfte zeitweise verschiedene Autos kostenlos nutzen. Auch setzte er einen Haftbefehl gegen einen Menschen aus dem Umfeld des Autohändlers außer Kraft und fällte später ein mildes Urteil.

Vom Autohändler wurde er dafür mit einem zinslosen Darlehen und der kostenlosen Nutzung eines Autos für einen Urlaub belohnt. Zudem sprach er bei verschiedenen Strafverfahren verhängte Geldauflagen in Höhe von insgesamt mehr 150.000 Euro gezielt einem bestimmten Sportverein zu, dem der mitverurteilte ehemalige Polizeibeamte vorstand.

Dafür lud dieser den Richter mehrfach zum Essen ein. Weiter gab der ehemalige Polizist dem Richter Informationen, die Ermittlungen gegen Menschen aus dem Umfeld des Autohändlers betrafen. Der Polizeibeamte wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, der Autohändler wegen Vorteilsgewährung und Bestechung zu einem Jahr auf Bewährung.

Gegen das Urteil legten Richter und Autohändler erfolglos Revision ein. Die Revision des verurteilten Polizisten war teils erfolgreich. In einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht soll gegen ihn nun eine Gesamtgeldstrafe verhängt werden. Der Vorwurf des Geheimnisverrats war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung endgültig verjährt. Die Einzelgeldstrafen für die Essenseinladungen sind rechtskräftig.
© AFP

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