Die in einem Steuerprozess im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre angeklagte Politikertochter Andrea Tandler erwartet eine Strafe von mehr als vier Jahren Gefängnis. In einer am Dienstag vor dem Landgericht München I öffentlich gemachten Verständigung sagte ihr das Gericht eine Strafe im Rahmen zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten im Gegenzug für ein Geständnis zu. Tandler legte daraufhin einem Gerichtsprecher zufolge ein Geständnis ab.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe im oberen Bereich der Verständigung, also vier Jahre und neun Monate. Die Verteidigung verlangte ein Urteil im unteren Strafbereich.
Das Gericht konzentrierte im Zuge der Verständigung die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf einen Teil der vorgeworfenen Einkommensteuerhinterziehung. Der Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung blieb im vollen Umfang erhalten, Vorwürfe im Zusammenhang mit Schenkungssteuer wurden eingestellt.
Der gesamte Steuerschaden in Höhe von 11,5 Millionen Euro wurde von Tandler und ihrem mitangeklagten Geschäftspartner Darius N. wiedergutgemacht. Auch der Geschäftspartner legte demnach ein Geständnis ab, ihn erwartet eine Haftstrafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren. Ein Urteil in dem Verfahren soll am Freitag verkündet werden.
Die seit Jahresbeginn in Untersuchungshaft sitzende Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und Landesministers Gerold Tandler hatte in dem seit Anfang Oktober laufenden Verfahren ursprünglich die Vorwürfe bestritten. Tandler hatte zu Beginn der Coronapandemie Masken, Schutzanzüge und Einmalhandschuhe vermittelt und machte damit mit ihrer neuen Firma in kurzer Zeit Umsätze in Höhe von mehr als 440 Millionen Euro.
Um ins Geschäft zu kommen, nutzte Tandler ihre Verbindungen zu CSU-Politikern. Dafür kassierte sie mehr als 26,5 Millionen Euro an Provisionen, die später noch auf 48,3 Millionen Euro anstiegen.
In ihrem Schlusswort sagte Tandler: „Könnte ich die Zeit zurückdrehen, würde ich all die Fehler, die ich in den vergangenen Jahren gemacht habe und für die ich persönlich verantwortlich bin, nicht noch einmal machen.“ Da sie die Fehler aber nicht rückgängig machen könne, bitte sie um Entschuldigung. Tandler verwies darauf, die zu wenig gezahlten Steuern inklusive Zinsen und Gebühren vollständig nachgezahlt zu haben. „Das war mir extrem wichtig.“
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