Bochum – Martinsfeuer gelten als Traditionsfeuer und sind grundsätzlich erlaubt. Eine besondere Genehmigung der Stadt Bochum ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass durch das Feuer niemand gefährdet oder erheblich belästigt wird.
Die Stadt Bochum empfiehlt daher, ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz, beispielsweise Buche oder Birke, zu verwenden. Die Feuerstelle sollte zudem nicht größer als etwa ein Quadratmeter sein und der Holzstapel eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten. So lassen sich Rauchentwicklung und mögliche Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft möglichst geringhalten.
Bei starkem Wind oder feuchter Witterung sollte auf das Abbrennen eines Martinsfeuers verzichtet werden. Unter solchen Bedingungen kann Rauch verstärkt in benachbarte Wohn- und Schlafräume ziehen. Darüber hinaus sollten Martinsfeuer nicht länger als zwei Stunden brennen, stets beaufsichtigt werden und es sollte ausreichend Löschmaterial bereitstehen. Auch die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist einzuhalten.
Besondere Aufmerksamkeit gilt außerdem dem Schutz von Tieren. Holzhaufen werden häufig von Kleintieren als Unterschlupf genutzt. Damit diese nicht gefährdet werden, sollten die Holzstapel erst am Tag des Martinsfeuers aufgeschichtet oder unmittelbar vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden. So erhalten Tiere die Möglichkeit, den Bereich rechtzeitig zu verlassen.
Das Verbrennen von Abfällen ist auch beim Martinsfeuer verboten. Dies gilt sowohl für pflanzliche als auch für andere Abfälle. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Weitere Informationen zum Thema Martinsfeuer gibt es unter www.bochum.de/Martinsfeuer.




