Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat ihre öffentliche Impfempfehlung aktualisiert. Anlass ist die Änderung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) zur Schutzimpfung vor Meningokokken. Dadurch konnte eine bisher bestehende Regelung zu Meningokokken C entfallen.
Öffentlich empfohlen werden nunmehr alle von der STIKO jeweils aktuell empfohlenen aktiven Schutzimpfungen der Kategorien Standardimpfung und Auffrischimpfung, auch wenn sie als Riegelungsimpfung, als Indikationsimpfung und bei beruflich bedingtem erhöhtem Risiko verabfolgt werden. Die Empfehlung umfasst auch die passive Immunprophylaxe durch Gabe von Immunglobulin, soweit die Maßnahmen den aktuellen Empfehlungen der STIKO entsprechen.
Über die STIKO-Empfehlungen hinaus werden auch die Influenzaimpfung für alle Altersgruppen sowie die Masernimpfung für Personen, die vor 1970 geboren sind, und die Prophylaxe nach Exposition gegenüber Mpox öffentlich empfohlen.
Darüber hinaus: Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die im Land Berlin durchgeführt worden ist, unverschuldet eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch beantragen. Die Beantragung erfolgt über den Bereich „Soziales Entschädigungsrecht“ auf der Webseite des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales.




