Düsseldorfer Ordnungsamt zieht Bilanz zum Jahr 2025

Die Zahl der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf bleibt im Jahr 2025 auf hohem Niveau.

Düsseldorf  – 550.307 Falschparker und 330.892 Temposünder wurden im Jahre 2025 erfasst – zum Vergleich: 2024 waren es 542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder. Erstmals erfasste ein Silhouettenblitzer Verstöße gegen Gewichtsbeschränkungen.

Ordnungsdezernent Christian Zaum: „Zu schnelles Fahren und Falschparken sind kein Kavaliersdelikt. Sie gefährden Menschen direkt im Straßenverkehr oder behindern Rettungseinsätze, wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden. Die weiterhin hohen Fallzahlen verdeutlichen, wie wichtig der tägliche Einsatz der Kolleginnen und Kollegen auf der Straße für die Sicherheit aller ist. Wir werden auch im Jahr 2026 engmaschig kontrollieren und bei schweren Verstößen entschieden durchgreifen. Mein besonderer Dank gilt den Einsatzkräften im Außendienst, die sich jeden Tag für die Verkehrssicherheit engagieren.“

Geschwindigkeitsüberwachung

Insgesamt 330.892 Autofahrer haben im vergangenen Jahr Post von der Stadt erhalten, weil sie im Düsseldorfer Stadtgebiet zu schnell gefahren sind (2024: 343.216).

Im Kö-Bogen-Tunnel wurden 53.932 (2024: 72.785) Verstöße registriert. Der gravierendste Tempoverstoß wurde mit 117 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Stundenkilometern gemessen. Den Fahrer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Im Rheinufertunnel wurden 65.716 (2024: 62.465) Verstöße registriert. Spitzenreiter war ein Autofahrer, der mit 157 Stundenkilometern statt der erlaubten 60 km/h durch den Tunnel raste. Den Fahrzeugführer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auf der Autobahn A44 wurden 40.315 Verstöße registriert (2024: 42.857). Die höchste gemessene Geschwindigkeit wurde mit 204 Stundenkilometer anstatt der erlaubten 100 Stundenkilometer festgestellt. Die Strafe: ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

An den zehn weiteren stationären Überwachungsanlagen im Stadtgebiet waren 43.492 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs (2024: 19.226). Diese Steigerung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Tempolimit im Bereich der Josef-Kardinal-Frings-Brücke Mitte Mai auf 30 km/h verringert wurde.

Mobile Blitzer

Die Einhaltung der Tempolimits wird außerdem mit mobilen (Messfahrzeuge) und semistationären Messgeräten (Messanhänger) kontrolliert. An mehr als 700 möglichen Standorten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schulwegen, die Sicherheit vor Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern oder allgemein um Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden insgesamt 127.437 Verkehrssünder ertappt (2024: 145.883).

Rotlichtüberwachung

Wegen Missachtens roter Ampeln wurden im vergangenen Jahr 12.582 Bußgeldverfahren eingeleitet (2024: 13.929). Die meisten Verstöße wurden am „Nordstern“ festgestellt, wo 11.011 Autofahrer (2024: 12.274) das Rotlicht missachteten.

Silhouettenblitzer Josef-Kardinal-Frings-Brücke

Erstmals hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ab Juli 2025 die Beachtung von Gewichtsbeschränkungen kontrolliert. Durch den Einsatz der Silhouettenblitzer wurden im Jahr 2025 insgesamt 8.656 Verstöße festgestellt. Stadteinwärts wurden 4.207 Verfahren und stadtauswärts 4.449 Verfahren festgestellt.

Ruhender Verkehr

Im Jahr 2025 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 550.307 Halt- und Parkverstöße mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2024: 542.521).  Häufigste Verstöße waren dabei die Verletzung von Parkscheinpflichten sowie die Überschreitung der Höchstparkdauer. Hierzu wurden insgesamt 238.876 (2024: 220.956) Verstöße geahndet. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen wurde 57.728-mal (2024: 62.141) geahndet. Verstöße gegen die Bevorrechtigung für Menschen mit Behinderungen wurden 6.492 festgestellt (2024: 6.127).

Carsharing und Elektromobilität

Auch im Jahr 2025 wurden neue CarSharing-Stationen, Ladeplätze für E-Fahrzeuge und sonstige Funktionsflächen für die Mobilitätswende eingerichtet sowie die Beschilderung der Flächen optimiert. Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurden 6.989 Fahrzeuge (2024: 6.367) kostenpflichtig verwarnt und 719 Fahrzeuge abgeschleppt (Vorjahr: 635). Im Jahr 2025 wurden auf den für Car-Sharing-Fahrzeugen vorgehalten Flächen 1.926 (2024: 2.003) kostenpflichtig verwarnt und bei 93 (2024: 111) eine Abschleppmaßnahme eingeleitet.

Drittanzeigen

Von den gesamten Verfahren wurden 21.406 (2024: 23.108) auf Anzeigen von Bürgern eingeleitet. Drittanzeigen stehen fast immer im direkten Zusammenhang mit einer persönlichen Betroffenheit des Melders: Hauptärgernis aus Bürgersicht ist das Parken auf Geh- und Radwegen, das 8.048-mal Anlass zu Drittanzeigen bot (2024: 9.802). Danach folgte bei den Drittanzeigen das absolute Haltverbot (Zeichen 283) mit 3.921 Fällen (2024: 3.671).  Das Parken auf Elektroparkplätzen wurde 1.650-mal erfasst (2024: 1.513).

Abschleppfälle

In 12.324 Fällen (2024: 11.576) wurden Kraftfahrzeuge so abgestellt, dass sogar Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden mussten. Wie in den Vorjahren waren die Gründe in den meisten Fällen die Nichtbeachtung von Haltverbotszonen 5.679 (2024: 4.778 Fälle) und missbräuchlich genutzte Schwerbehindertenparkplätze 1.293 (2024: 1.345 Fälle). Zudem mussten auch 1.266 Abschleppmaßnahmen im Bereich von Feuerwehrzufahrten eingeleitet werden, da rücksichtslose Verkehrsteilnehmer die Rettungswege blockierten und dadurch im Falle eines Brandes Menschenleben gefährdeten (2024: 1.208).

Einnahmen

Nach aktuellen Schätzungen wird sich die Gesamtsumme der Geldbußen und Verwaltungsgebühren für 2025 wie auch im Jahr 2024 auf rund 33,6 Millionen Euro belaufen  (17,6 Millionen Euro im Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,0 Millionen Euro im Bereich des ruhenden Verkehrs) – noch sind allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen (2024: 17,4 Millionen Euro im Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,2 Millionen Euro im Bereich des ruhenden Verkehrs). Dem stehen im Haushaltsplan Ausgaben für Personal und Material in einer Höhe von rund 18,6 Millionen Euro (2024: 17,5 Millionen) gegenüber.

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