Bundestag berät Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundestag hat am Donnerstag die Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beraten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies dabei auf die Erfahrungen der Weimarer Republik. Das Scheitern der damaligen Demokratie sei auch auf das Versäumnis zurückzuführen, „die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten“, diese „zu schützen und zu verteidigen“. Empört reagierte die AfD, die sich als Ziel der Grundgesetzänderung sah.

In der Bundesrepublik habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich dazu beigetragen, „unseren demokratischen Rechtsstaat zu festigen“ und weiterzuentwickeln, betonte Faeser. Das Gericht habe sich „als Hüter im Institutionsgefüge etabliert“ und müsse nun abgesichert werden.

Ziel der geplanten Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Auf die Änderung haben sich SPD, CDU/CSU, die Grünen und die FDP verständigt. Nötig für den Beschluss ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi warf den beteiligten Parteien vor, sich als „die wackeren Verteidiger des Rechtsstaats gegen die böse AfD“ darzustellen. Diese Realität existiere aber „wie im Märchen“ nicht. Die anderen Parteien wollten das Gericht vielmehr „weiter unter sich aufgeteilt halten“, sagte Jacobi. Deshalb solle die Möglichkeit geschaffen werden, die Wahl der Verfassungsrichter „aus dem Deutschen Bundestag in den Bundesrat“ zu verschieben, weil die AfD dort vorerst nicht vertreten sei.

Jacobi bezog sich dabei auf den geplanten Ersatzwahlmechanismus. Derzeit wird je die Hälfte der Richterinnen und Richter durch Bundestag und Bundesrat gewählt. Der Ersatzwahlmechanismus soll genutzt werden können, wenn in einer der Parlamentskammern absehbar die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustandekommt. Dann könnte künftig die jeweils andere Parlamentskammer das Wahlrecht ausüben.

In der Verfassung festgeschrieben werden soll darüber hinaus insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern sowie deren Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre. Bisher könnte dies durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag geändert werden.
© AFP

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