Doch auch wenn die Entlastungen beschlossen werden, könnte den meisten Bürgerinnen und Bürgern im kommenden Jahr laut einer Studie weniger Netto vom Bruttoeinkommen verbleiben. Grund sind eine Reihe von Mehrbelastungen 2025.
Die Fraktionen der ehemaligen Ampel-Koalition hatten sich am Freitag geeinigt, die kalte Progression abzubauen und das Kindergeld zu erhöhen. Dies soll ab Anfang 2025 gelten. Im Bundestag gibt es dafür nun eine Mehrheit. Allerdings müssten im Bundesrat auch unionsgeführte Länder der Neuregelung zustimmen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast appellierte an die CDU/CSU, „den hart Arbeitenden in diesem Land Entlastungen nicht zu verweigern.“ Sie sagte dem Portal „t-online“: „Wir entlasten die Menschen insgesamt um rund 7,9 Milliarden Euro. Das sind Entlastungen, die direkt im Geldbeutel ankommen.“ Ob die Union dem Gesetz im Bundesrat zustimmen werde, könne sie nicht sagen.
Grünen-Ko-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag, die Union solle sich „bewegen“ und die Entlastungen ermöglichen. Sie warnte: „Es würde doch kein Mensch verstehen, wenn wir nicht Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger noch vor der Wahl hinkriegen.“
Die zwischen den früheren Ampel-Partnern erzielte Einigung sieht die Anpassung des Steuer-Grundfreibetrags an die Inflation vor. Dieser soll 2025 um 312 Euro auf 12.096 steigen, 2026 dann noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro. Hierdurch sowie durch Anpassungen des Steuertarifs sollen schleichende Steuererhöhungen durch die Preissteigerungen – die sogenannte kalte Progression – eingedämmt werden.
Das Kindergeld soll laut der Einigung 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 um weitere vier Euro auf 256 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag soll zunächst um 60 Euro und dann noch einmal um 156 Euro angehoben werden.
Doch im kommenden Jahr wird auch eine Reihe von Mehrbelastungen wirksam, macht das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln laut „Welt am Sonntag“ eine Gegenrechnung auf. Das Institut nennt demnach steigende Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung, höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen sowie den Anstieg der CO2-Abgabe für Gebäude und Verkehr.
Lediglich gemeinsam veranlagte Paare mit Kindern könnten dem Bericht zufolge je nach Einkommenshöhe insgesamt mit einer leichten Entlastung rechnen. Für einen Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr dagegen würde eine Mehrbelastung von 33 Euro verbleiben.
Ohne die Steuerentlastungen würde diese demnach allerdings 233 Euro betragen. Auch bei Alleinerziehenden reichten Kindergelderhöhung und veränderter Einkommensteuertarif in vielen Fällen nicht aus, um aus dem Minus ein Plus zu machen.
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