Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch dazu einen Vorschlag für den Bundestag zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie weiterer Normen. Demnach sollen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten je nach Gebührenart um sechs beziehungsweise neun Prozent steigen. Gebühren für Gerichtsvollzieher sowie Vergütungen für Sachverständige und Sprachmittler sollen sich um neun Prozent erhöhen.
Als Grund für die Änderung gab das Justizministerium gestiegenen Personal- und Sachkosten an. Die Rechtsanwaltsgebühren sind demnach seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden.
Sie stellten nun eine angemessene Vergütung nicht mehr sicher und müssten „an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst werden“, erklärte Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos). Dies gelte auch für die Vergütungen von Sachverständigen und anderen Gruppen.
Wissing appellierte an die Parteien im Bundestag, die Änderung noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Dies liege „im Interesse unseres Rechtsstaats und der Rechtspflege in Deutschland“.
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