Zwar sei der Soli für den Bund seit Jahren „eine willkommene Einnahmequelle“, erklärte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Montag im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über den umstrittenen Steuerzuschlag. Die Unternehmen hingegen könnten um 65 Milliarden Euro entlastet werden.
Der sogenannte Soli war in den 90er Jahren eingeführt worden, um nach der deutschen Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Seit 2021 sind etwa 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahlenden von der Abgabe befreit, für Unternehmen und Gutverdienende blieb der Soli allerdings erhalten. Dagegen gibt es eine von FDP-Abgeordneten eingereichte Verfassungsbeschwerde, mit der sich die Karlsruher Richter am Dienstag befassen.
Das IW erklärte am Montag, dass zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen die Abgabe gezahlt hätten, hinzu kämen schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften. Der Bund rechne bis mindestens 2028 fest mit diesen Einnahmen, die sich nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts zwischen 2020 und 2028 auf rund 122 Milliarden Euro summieren.
Falls das Bundesverfassungsgericht entscheide, dass der Soli verfassungswidrig sei, müsse der Bund die Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzahlen, führte das IW weiter aus. Zudem würden die vom Bund bis 2028 erwarteten Einnahmen ausbleiben und eine weitere Lücke im Bundeshaushalt verursachen.
Trotzdem müsse der Soli wegfallen, argumentierte IW-Ökonom Tobias Hentze. „Der Schritt ist überfällig“, erklärte er. „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben.“
Insbesondere verwies dass IW auf die derzeit schwächelnde Konjunktur. In vielen Branchen drohten Nullrunden oder sogar Entlassungen. „Würde der Soli wegfallen, hätten die Unternehmen immerhin ein bisschen mehr Luft zum Atmen“, erklärte das Institut. „Sie würden im Zeitraum von 2020 bis 2028 knapp 65 Milliarden Euro einsparen.“
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sprach sich vor der Gerichtsverhandlung über den Soli einem Zeitungsbericht zufolge für dessen Abschaffung aus. „Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begründen“, schrieb DIW-Steuerexperte Stefan Bach in einem Analysepapier, über das „Die Welt“ am Montag berichtete. Zwar gebe es weiterhin vereinigungsbedingte Belastungen des Bundes. Diese könnten aber mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewältigt werden.
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