Laut Staatsanwaltschaft war dies das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte.
Die Parole wird der radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas zugeordnet und spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab. Die Angeklagte verwendete „From the River to the Sea“ 2023 auf ihrem öffentlich einsehbaren Profil der Onlineplattform Instagram mit dem Namen „Hamas Lounge“, wie sie auch selbst einräumte.
Die Parole sei eindeutig ein Kennzeichen der Hamas, sagte Richterin Susann Wettley in ihrer Urteilsbegründung. Diese habe sich den Spruch zu eigen gemacht und nutze ihn immer wieder. Auch in der Bevölkerung werde die Parole mittlerweile mit der Organisation in Verbindung gebracht, sagte Wettley.
Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Aus seiner Sicht ist die Parole ein „zentrales Identifikationsmoment“ der Hamas, was der Angeklagten auch bewusst gewesen sei. Auch habe sie keine wirkliche Reue gezeigt oder sich glaubwürdig distanziert.
Die Verteidigung der 42-Jährigen forderte hingegen einen Freispruch, weil die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt habe. Es sei ihr nicht darum gegangen, die Hamas zu unterstützen, sondern ihre persönliche Sichtweise darzulegen.
Am 7. Oktober 2023 hatten Kämpfer der Hamas und anderer militanter Palästinensergruppen in mehreren Orten im Süden Israels nach israelischen Angaben 1206 Menschen getötet und 251 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Israel geht seitdem massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dagegen protestieren Menschen auch in Berlin regelmäßig. Immer wieder wird dabei auch die Parole „From the River to the Sea“ skandiert.
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