Bundesregierung treibt Umsetzung von neuem EU-Asylsystem voran

Die Bundesregierung treibt die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) voran.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin zwei Gesetzentwürfe, in denen es um schärfere Regeln zu Einreisen und die Erleichterung von Abschiebungen geht. Zudem wird die Übernahme von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern im Rahmen des geplanten europäischen Solidaritätsmechanismus vereinfacht.

Bei Einreisen Schutzsuchender an Flug- und Seehäfen soll künftig eine vereinfachte Entscheidung über deren Asylanträge im sogenannten Asylgrenzverfahren erfolgen können. Dies soll dann gelten, wenn die Schutzquote für die Herkunftsländer EU-weit unter 20 Prozent liegt, wenn von den Betroffenen eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung ausgeht oder sie die Behörden bezüglich ihrer Identität getäuscht haben. Im Anschluss soll es ein sogenanntes Rückkehrgrenzverfahren von maximal 12 Wochen bis zur Abschiebung geben.

Enthalten sind auch Regeln zu Fällen, wo die Geas-Bestimmungen die Möglichkeit einer Inhaftierung vorsehen. Dies soll auch in Deutschland gelten, allerdings unter dem Vorbehalt einer richterlichen Anordnung. Bei Abschiebeandrohungen soll den Betroffenen eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt werden. Bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung soll die Ausweisung aber auch sofort erfolgen können.

Bei Übernahmen von Asylberechtigten im Rahmen des Solidaritätsmechanismus soll der im abgebenden EU-Land geltende Schutzstatus in Deutschland übernommen werden. Persönliche Anhörungen sowie Datenbankabfragen sollen dabei gewährleisten, dass die aufzunehmenden Menschen in Deutschland keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Die Geas-Reform sieht vor, dass die damit verbundenen EU-Vorschriften bis Mitte 2026 durch die Überführung in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung will dies aber teilweise vorziehen. „Damit setzen wir auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Faeser betonte auch grundsätzlich erneut die Bedeutung, die aus ihrer Sicht die Geas-Reform hat. „Damit werden endlich die Außengrenzen der EU umfassend geschützt und Ankommende verlässlich kontrolliert und registriert“, erklärte die Ministerin. „Asylverfahren für Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz werden dann schon an den EU-Außengrenzen geführt.“ Zudem werde „die Verantwortung für Geflüchtete in Europa fairer verteilt“.
© AFP

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